Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Wolfgang Wöhrle MEDIA (nachfolgend: WWM)
Stand: 01. Januar 2016
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Web-Design-, Grafik-Design-, Hosting- und Fotografie-Leistungen zwischen WWM und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn WWM in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen WWM ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen WWM und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niederzulegen.
1.5. Dieses Schriftform-Erfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abbedungen werden.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Jeder an WWM erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen WWM insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 ff.UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von WWM weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt WWM, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4. WWM überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6. WWM hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt WWM zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist WWM Urheber der erbrachten Leistung. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon, soweit sie urheberrechtlichen Schutz genießen, in anderer als der mit WWM vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. WWM ist außerdem berechtigt, die eigene Adresse, Internetadresse sowie das eigene Unternehmenslogo oder das Logo Dritter, welche die Leistung erbracht hat, im zumutbaren Rahmen z.B. im Impressum der Leistung zu präsentieren.
3. Angebote und Auftragsbestätigung
3.1. Die Angebote von WWM in Prospekten, Anzeigen oder Internet-Präsentationen sind, auch bezüglich der Preise, freibleibend und unverbindlich.
3.2. An die Auftragserteilung ist der Auftraggeber vier Wochen ab Zugang der Angebotserklärung gebunden. Innerhalb dieser Frist kann WWM den Auftrag durch eine Auftragsbestätigung oder durch Präsentation der erstellten Leistung annehmen.
3.3. WWM ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, insbesondere Hosting-Anbieter, Programmierungs- und Grafikarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausschließlicher Ansprech- und Kontaktpartner ist bei der Durchführung des Vertrages WWM. Dem Auftraggeber ist es nur bei vorheriger Zustimmung seitens WWM gestattet, unmittelbare Kontakte mit oben genannten Dritten zu pflegen. Der Auftraggeber erkennt diese Regelung als wesentliche Vertragspflicht an.
4. Vergütung
4.1. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Bei Leistungen mit einer voraussichtlichen Erstellungszeit von mehr als vier Monaten, behält sich WWM das Recht vor, die Preise entsprechend der Preissteigerung zu erhöhen. Gleiches gilt, wenn aufgrund eines im Risikobereich des Auftraggebers liegenden Umstandes, die tatsächliche Leistung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
4.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist WWM berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung, und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.4. Wenn Projekte sich verzögern und der Auftraggeber die Verzögerung verschuldet (z.B. durch Nicht-Lieferung von angeforderten Inhalten), behält sich WWM das Recht vor, weitere Teilzahlungen, die dem tatsächlichen Projektstand entsprechen, abweichend von den Zahlungsbedingungen des Angebots in Rechnung zu stellen.
4.5. Zusätzliche Leistungen von WWM, die mit dem Auftraggeber nachträglich vereinbart werden bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, werden gesondert berechnet. Als zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen (z.B. Wartung und Pflege von Internetauftritten und Hosting-Dienstleistungen).
4.6. WWM behält sich das Recht vor, Installationen beim Auftraggeber bzw. Fahrtzeiten zum Auftraggeber und Besprechungen gesondert zu berechnen.
4.7. Bilder, welche WWM über eine Bildagentur zur Erfüllung der Leistung erwerben muss, werden dem Auftraggeber nach Absprache je Motiv berechnet.
4.8. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die WWM für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.9. Für den Wartungs- und Pflegevertrag „Mieten statt Kaufen!“ gilt eine maximale Pflege von monatlich 5 Änderungen. Bei weiteren Änderungs- und Erweiterungswünschen behält sich WWM vor, den Kunden in einen höheren Tarif zu stufen und die weiteren Änderungen gesondert zu berechnen.
5. Fälligkeit der Vergütung
5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Übergabe der Leistung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von WWM als bewirkt.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von WWM hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann WWM Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
5.5 Im Bereich der Fotografie können abweichende Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Diese werden mit dem Auftraggeber vor Erbringung der Leistung mitgeteilt.
6. Hosting
6.1. Vermietet WWM dem Auftraggeber Speicherplatz auf einem Internet-Server (Hosting eines Web-Servers), gewährleistet WWM eine Erreichbarkeit des Web-Servers im Internet von 95 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von WWM liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. WWM übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung, für durch Ausfälle verursachte Schäden, insbesondere solche in Form von Datenverlusten oder abgebrochenen Datenübertragungen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WWM oder ihrer Erfüllungsgehilfen bzw. auf einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt.
6.2. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server oder eine feste Leitungskapazität für Datenverkehr (Bandbreite).
6.3. Der Auftraggeber ist für alle von ihm oder von Dritten publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch WWM findet nicht statt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist nicht gestattet. WWM ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort und ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. WWM überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob erhobene Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
6.4. WWM behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
6.5. Die Hosting-Laufzeit beträgt immer 12 Monate und wird im Voraus berechnet. Die Laufzeit verlängert sich immer automatisch um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung bis 2 Monate vor Ablauf der 12-monatigen Laufzeit erfolgt.
6.6. Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird WWM im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kooperationspartner von WWM lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. WWM hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.
6.7 Der Auftraggeber garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die WWM zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.
7. Erstellungszeiten, Erstellungsverzug, Gefahrübergang, Erstellung der Leistungen
7.1. Vereinbarte Erstellungszeiten der Leistungen von WWM können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Pflichten, wie z.B. fristgerechte Bereitstellung von Bild- und Informationsunterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung, nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Erstellungszeit um die Dauer der vereinbarten Frist. Die Erstellungszeit gilt als eingehalten, wenn die Leistungen abnahmereif von WWM angeboten werden. Abnahmereife liegt vor, wenn seitens WWM die wesentlichen vertragsmäßig geschuldeten Leistungen erbracht wurden.
7.2. Alle vereinbarten Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt ordentlicher und zeitgerechter Selbstbelieferung. WWM ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zurückzuhalten, solange der Auftraggeber seinen eigenen Verpflichtungen nicht nachkommt, namentlich bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele.
7.3. Werden vereinbarte Erstellungstermine nicht eingehalten, so hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins von WWM vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
7.4. Leistungs- und Erfüllungsort ist Sitz der Firma WWM. Die Bereitstellung der Leistung im Internet oder in öffentlich zugänglichen Medien gilt ebenfalls als Übergabe der Leistung.
7.5 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet- Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von WWM beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie, bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration, den vereinbarten Kriterien entsprechen. Trotz sorgfältiger Bemühungen seitens WWM erstreckt sich die Leistungspflicht insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist WWM nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
8.2. WWM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, WWM entsprechende Vollmacht zu erteilen.
8.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von WWM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, WWM im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
8.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Dies gilt insbesondere für den Bereich Fotografie.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Übergebene Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum von WWM.
9.2. WWM ist bis zur vollständigen Zahlung zum Widerruf der Leistungsverwendung berechtigt, soweit der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug gerät oder seine Vertragspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. In diesem Fall ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Leistungen weiter zu benutzen. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist WWM weiterhin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9.3. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.4. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
9.5. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.6. WWM ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von WWM geändert werden.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
10.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind WWM, sofern nicht anders vereinbart, Korrekturmuster vorzulegen.
10.2. Die Produktionsüberwachung durch WWM erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist WWM berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. WWM haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber, WWM eine vorher vereinbarte Anzahl einwandfreier ungefalteter Belege unentgeltlich. WWM ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
11. Haftung
11.1. WWM haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt WWM gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit WWM kein Auswahlverschulden trifft. WWM tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3. Sofern WWM selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von WWM zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
11.4. Der Auftraggeber stellt WWM von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen WWM stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
11.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
11.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von WWM.
11.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet WWM nicht.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlage
12.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. WWM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann WWM eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller WWM übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber WWM von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
13. Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von WWM zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Auftraggeber.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen WWM, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Sturm, Hagel, Unwetter, Gewitter, Schnee, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.
15. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort ist Alpirsbach, der Sitz von WWM.
16.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.4. Gerichtsstand ist der Sitz von WWM, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. WWM ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.